Technischer Dienst
Einzelabnahme §19 (2) & Vollgutachten §21
Einzelabnahme §19 (2) StVZO i.V.m. §21 StVZO
Begutachtung nach §21 StVZO
Sie möchten Ihr Fahrzeug individuell umbauen oder tunen? Oder hat sich durch einen Umbau die Fahrzeugart geändert? In solchen Fällen ist oft eine Begutachtung nach §19 (2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO erforderlich.
Auch bei der Zulassung von Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung, Importen von außerhalb der EU oder Fahrzeugen ohne Papiere ist eine Begutachtung nach §21 StVZO notwendig. Als Technischer Dienst der GTÜ unterstützen wir Sie gerne bei Fragen und der finalen Begutachtung.
VO (EU) 2018/858 Artikel 45 & VO (EU) 2018/858 Artikel 44
VO (EU) 2018/858 Artikel 45
VO (EU) 2018/858 Artikel 44
Für die Zulassung von Einzel- oder Importfahrzeugen ohne Serienfertigung oder Typgenehmigung ist oft eine Einzelgenehmigung nach Artikel 44 oder 45 der VO (EU) 2018/858 erforderlich. Unsere Experten des Technischen Dienstes beraten Sie gerne und unterstützen bei der Erstellung des benötigten Gutachtens.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) & Teilegenehmigung & Teilegutachten
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Teilegenehmigung
Teilegutachten
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gutachten für Allgemeine Betriebserlaubnisse und beraten individuell zu Ihren Anliegen. Ein Teilegutachten bescheinigt die Einhaltung gesetzlicher Standards für Fahrzeugteile und dient als Grundlage für die Eintragung in Fahrzeugpapiere. Mit einer Teilegenehmigung sind geprüfte Fahrzeugteile direkt für den Straßenverkehr zugelassen, ohne zusätzliche Prüfungen.
Ausnahmegutachten §70 StVZO & ADR Zulassungsbescheinigung
Ausnahmegutachten §70 StVZO
ADR – Zulassungsbescheinigung
Für Spezialfahrzeuge mit Übermaßen oder Übergewicht ist ein Ausnahmegutachten erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Zulassung zu gewährleisten. Bei Gefahrguttransporten unterstützen wir Sie mit der Erstellung oder Verlängerung von ADR-Zulassungsbescheinigungen. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Seite.
Geräuschmessung & Kugelfallversuch & Abtriebsversuch
Geräuschmessung
Kugelfallversuch
Abtriebsversuch
Wenn Sie eine Abgasanlage verbauen möchten, die nicht im Gutachten aufgeführt ist, oder als Hersteller ein Prüfzeugnis für das Geräuschverhalten benötigen, können wir Ihnen mit einer Geräuschmessung helfen. Zudem bieten wir Abtriebsversuche zur Beurteilung aerodynamischer Eigenschaften und Kugelfallversuche zur Prüfung von Materialeigenschaften an. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Terminvereinbarung.Anfangsbewertung GRA & COP Prüfungen
Anfangsbewertung GRA
COP Prüfungen
Für die erstmalige Genehmigung eines Fahrzeugs oder Bauteils beim Kraftfahrtbundesamt muss ein Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden. Die GTÜ Zertifizierungsstelle führt die Anfangsbewertung GRA (Genehmigungs- und Rezertifizierungsabnahmen) sowie COP (Conformity of Production) Prüfungen durch. GRA prüft die erstmalige Genehmigung, während COP die kontinuierliche Übereinstimmung der Produktion mit den Standards sicherstellt. Beide Prüfungen sind für die Zulassung und das Inverkehrbringen entscheidend.