Technischer Dienst

  • Einzelabnahme §19 (2) & Vollgutachten §21

    Einzelabnahme §19 (2) StVZO i.V.m. §21 StVZO

    Begutachtung nach §21 StVZO

    Sie möchten Ihr Fahrzeug individuell umbauen oder tunen? Oder hat sich durch einen Umbau die Fahrzeugart geändert? In solchen Fällen ist oft eine Begutachtung nach §19 (2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO erforderlich. 

    Auch bei der Zulassung von Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung, Importen von außerhalb der EU oder Fahrzeugen ohne Papiere ist eine Begutachtung nach §21 StVZO notwendig. Als Technischer Dienst der GTÜ unterstützen wir Sie gerne bei Fragen und der finalen Begutachtung.

  • VO (EU) 2018/858 Artikel 45 & VO (EU) 2018/858 Artikel 44

    VO (EU) 2018/858 Artikel 45

    VO (EU) 2018/858 Artikel 44

    Für die Zulassung von Einzel- oder Importfahrzeugen ohne Serienfertigung oder Typgenehmigung ist oft eine Einzelgenehmigung nach Artikel 44 oder 45 der VO (EU) 2018/858 erforderlich. Unsere Experten des Technischen Dienstes beraten Sie gerne und unterstützen bei der Erstellung des benötigten Gutachtens.

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) & Teilegenehmigung & Teilegutachten

    Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Teilegenehmigung

    Teilegutachten

    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gutachten für Allgemeine Betriebserlaubnisse und beraten individuell zu Ihren Anliegen. Ein Teilegutachten bescheinigt die Einhaltung gesetzlicher Standards für Fahrzeugteile und dient als Grundlage für die Eintragung in Fahrzeugpapiere. Mit einer Teilegenehmigung sind geprüfte Fahrzeugteile direkt für den Straßenverkehr zugelassen, ohne zusätzliche Prüfungen.

  • Ausnahmegutachten §70 StVZO & ADR Zulassungsbescheinigung

    Ausnahmegutachten §70 StVZO

    ADR – Zulassungsbescheinigung

    Für Spezialfahrzeuge mit Übermaßen oder Übergewicht ist ein Ausnahmegutachten erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Zulassung zu gewährleisten. Bei Gefahrguttransporten unterstützen wir Sie mit der Erstellung oder Verlängerung von ADR-Zulassungsbescheinigungen. Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Seite.

  • Geräuschmessung & Kugelfallversuch & Abtriebsversuch

    Geräuschmessung

    Kugelfallversuch

    Abtriebsversuch

    Wenn Sie eine Abgasanlage verbauen möchten, die nicht im Gutachten aufgeführt ist, oder als Hersteller ein Prüfzeugnis für das Geräuschverhalten benötigen, können wir Ihnen mit einer Geräuschmessung helfen. Zudem bieten wir Abtriebsversuche zur Beurteilung aerodynamischer Eigenschaften und Kugelfallversuche zur Prüfung von Materialeigenschaften an. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Terminvereinbarung.
  • Anfangsbewertung GRA & COP Prüfungen

    Anfangsbewertung GRA

    COP Prüfungen

    Für die erstmalige Genehmigung eines Fahrzeugs oder Bauteils beim Kraftfahrtbundesamt muss ein Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen werden. Die GTÜ Zertifizierungsstelle führt die Anfangsbewertung GRA (Genehmigungs- und Rezertifizierungsabnahmen) sowie COP (Conformity of Production) Prüfungen durch. GRA prüft die erstmalige Genehmigung, während COP die kontinuierliche Übereinstimmung der Produktion mit den Standards sicherstellt. Beide Prüfungen sind für die Zulassung und das Inverkehrbringen entscheidend.