KRANPRÜFUNGEN
nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV Vorschrift 52 und 54)
nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV Vorschrift 52 und 54)
Das Ingenieurbüro Rolf Rädlein hat sich dazu entschlossen, mit unserem Ingenieurbüro zum 02.01.2023 eine Kooperation einzugehen, um auch in Zukunft eine gute Zusammenarbeit in gleicher Qualität und Weise fortzuführen.
Da unser Ingenieurbüro bereits über eine langjährige Berufserfahrung verfügt, werden sich für Sie und Ihre Mitarbeiter diesbezüglich keine gravierenden Änderungen ergeben. Bezüglich evtl. anstehender organisatorischer Anpassungen werden wir Sie weiterhin aktuell auf dem Laufenden halten und ggf. rechtzeitig informieren.
Sollten noch zusätzliche Fragen auftreten, sind wir auch persönlich für Sie telefonisch erreichbar.
Für Ihre bereits erwiesene Treue bedankt sich Herr Rädlein ganz herzlich und wir hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit.