KRANPRÜFUNGEN
nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV Vorschrift 52 und 54)
nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als auch die berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften zur Unfallverhütung (DGUV Vorschrift 52 und 54)
Die vom Ingenieurbüro Rolf Rädlein abgedeckten Arbeitsgebiete werden seit Januar 2023 von unseren Mitarbeitern weiter betreut, Herr Rädlein steht uns weiterhin beratend zur Seite.
Da unser Ingenieurbüro bereits über eine langjährige Berufserfahrung verfügt, werden sich für Sie und Ihre Mitarbeiter diesbezüglich keine gravierenden Änderungen ergeben. Sollten noch zusätzliche Fragen auftreten, sind wir auch persönlich für Sie telefonisch oder per Email erreichbar.
Für Ihre bereits erwiesene Treue bedankt sich Herr Rädlein ganz herzlich.
Wir freuen uns über eine gute Zusammenarbeit.